Sei in Home / Servizi / Guide utili / Guida al bollo auto / Regioni e Province Autonome convenzionate con ACI / Autonome Provinz Bozen / Befreiung Wegen zeitweiliger Ausfuhr ausserhalb der EU
Für Lastkraftwagen, Straßenzugmaschinen und entsprechende Anhänger und Sattelanhänger kann im Falle einer zeitweiligen Ausfuhr dieser Fahrzeuge außerhalb des Gebietes der Europäischen Union um eine vorübergehende Befreiung von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer angesucht werden: Diese Befreiung wird für eine Aufenthaltsdauer im Ausland von mindestens zwölf Monaten zuerkannt, wobei diese Zeitdauer durch die entsprechende Zollbescheinigung nachgewiesen sein muss. Für die mit dem ACI konventionierten autonomen Regionen/Provinzen muss die Befreiung wegen zeitweiliger Ausfuhr der Arbeitsfahrzeuge beim Landesbüro des ACI oder bei den Außenstellen des ACI beantragt werden; dabei ist eine leserliche Kopie der Zollscheine innerhalb eines Monats nach Ausstellung zusammen mit einer Auflistung der betreffenden Fahrzeuge mit Kennzeichen und Fahrgestellnummer einzureichen. Die gleichen Unterlagen sind zum Zeitpunkt der Rückführung der Fahrzeuge nach Italien vorzulegen; auch in diesem Fall ist die Rückführungsmeldung beim ACI-Landesbüro oder bei den Außenstellen des ACI innerhalb eines Monats nach dem Datum der zollamtlichen Bescheinigung über die Rückführung vorzulegen.
Die vorübergehende Befreiung von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer für Lastkraftwagen, Straßenzugmaschinen und entsprechende Anhänger und Sattelanhänger kann hingegen nicht mehr beantragt werden, wenn die zeitweilige Ausfuhr innerhalb des Gebietes der Europäischen Union erfolgt. Diese Fahrzeuge unterliegen somit, bis zur endgültigen Löschung aus dem Öffentlichen Kraftfahrzeugregister (PRA), der ordnungsmäßigen Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer im Falle einer zeitweiligen Verlegung innerhalb des EU-Raumes, in welchem die Bestimmungen über freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr gelten.